1. Gegenstand des Vertrags
1.1.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Martschenko Markenberatung mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von Martschenko Markenberatung nur nach gesonderter und
schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2.
Alle Vereinbarungen, die zwischen Martschenko Markenberatung und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in
schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
1.4.
Martschenko Markenberatung erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing und Vertriebsberatung, Strategie, Konzeption, Kommunikationsdesign,
Kreation von Drucksachen, Textarbeiten, Druck (Offset & Digital) und Promotion und Aktionsumsetzung. Die detaillierte
Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen,
deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von Martschenko Markenberatung.
2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1.
Grundlage für die Beratungsarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das, vom Kunden
Martschenko Markenberatung auszuhändigende, Briefing. Wird das Briefing vom Kunden Martschenko Markenberatung mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt
die Martschenko Markenberatung über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 8 Werktagen nach der mündlichen
oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der
Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 8 Werktagen widerspricht.
2.2.
Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende
Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.3.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Martschenko Markenberatung, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Martschenko Markenberatung resultiert daraus nicht.
Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können
und/oder nicht eintreten.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1.
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im
vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen, von Martschenko Markenberatung im Rahmen dieses Auftrages gefertigten, Arbeiten.
Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, für die vereinbarte
Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen
Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten,
die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei
Martschenko Markenberatung.
3.2.
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen, sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz
geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe
nicht erreicht ist.
3.3.
Martschenko Markenberatung darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für
Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung
zwischen Martschenko Markenberatung und dem Kunden ausgeschlossen werden.
3.4.
Die Arbeiten von Martschenko Markenberatung dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original, noch bei der Reproduktion
geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Martschenko Markenberatung
vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.5.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt,
honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Martschenko Markenberatung.
3.6.
Über den Umfang der Nutzung steht Martschenko Markenberatung ein Auskunftsanspruch zu.
4. Vergütung
4.1.
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 8 Tagen
nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Martschenko Markenberatung ohne weitere Mahnung
ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes
zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.2.
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Martschenko Markenberatung dem Kunden Abschlagszahlungen
über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für
den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten Martschenko Markenberatung verfügbar sein.
4.3.
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen
für die Leistungserstellung ändert, wird der Kunde Martschenko Markenberatung alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und Martschenko Markenberatung von
jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
4.4.
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet Martschenko Markenberatung dem Kunden folgende Prozentsätze
vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab
sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%,
ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.
4.5.
Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich
der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5. Zusatzleistungen
5.1.
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
6. Geheimhaltungspflicht von Martschenko Markenberatung
6.1.
Die Martschenko Markenberatung ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng
vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von Martschenko Markenberatung herangezogene Dritte, ebenfalls in gleicher Weise
zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
7. Pflichten des Kunden
7.1.
Der Kunde stellt Martschenko Markenberatung alle, für die Durchführung des Projekts benötigten, Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung.
Alle Arbeitsunterlagen werden von Martschenko Markenberatung sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen
Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
7.2.
Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen sind, wird der Kunde
den Mitarbeitern von Martschenko Markenberatung während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten
und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.
7.3.
Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister
nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit Martschenko Markenberatung erteilen.
8. Gewährleistung und Haftung von Martschenko Markenberatung
8.1.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Martschenko Markenberatung erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen.
Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des
Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Martschenko Markenberatung ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen,
sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt Martschenko Markenberatung von Ansprüchen Dritter frei, wenn Martschenko Markenberatung
auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl Martschenko Markenberatung dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit
der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Martschenko Markenberatung beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt
werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet Martschenko Markenberatung für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche
Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit Martschenko Markenberatung die
Kosten hierfür der Kunde.
8.2.
Martschenko Markenberatung haftet in keinem Fall wegen der, in den Werbemaßnahmen enthaltenen, Sachaussagen über Produkte und Leistungen
des Kunden. Martschenko Markenberatung haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im
Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschlägen, Konzeptionen und Entwürfen.
8.3.
Die Martschenko Markenberatung haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Die Haftung von Martschenko Markenberatung wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag von Martschenko Markenberatung, der sich aus dem jeweiligen
Auftrag ergibt. Die Haftung von Martschenko Markenberatung für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist
ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von Martschenko Markenberatung nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des
Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
9. Verwertungsgesellschaften
9.1.
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise an die Gema,
abzuführen. Werden diese Gebühren von Martschenko Markenberatung verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese Martschenko Markenberatung gegen Nachweis zu
erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
9.2.
Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen
Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf
vom Kunden nicht von der Rechnung von Martschenko Markenberatung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht
ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
10. Leistungen Dritter
10.1.
Von Martschenko Markenberatung eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Martschenko Markenberatung. Der Kunde verpflichtet
sich, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung von Martschenko Markenberatung eingesetzten Mitarbeiter im Laufe der, auf den Abschluss
des Auftrages folgenden, 12 Monate ohne Mitwirkung von Martschenko Markenberatung weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
11.1.
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von
Martschenko Markenberatung angefertigt werden, verbleiben bei Martschenko Markenberatung. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht
gefordert werden. Martschenko Markenberatung schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu
diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
12. Media-Planung und Media-Durchführung
12.1.
Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt Martschenko Markenberatung nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen
Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet
Martschenko Markenberatung dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
12.2.
Martschenko Markenberatung verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-
Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.
12.3.
Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Martschenko Markenberatung nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem
Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen.
Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet Martschenko Markenberatung nicht. Ein
Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Martschenko Markenberatung entsteht dadurch nicht.
13. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
13.1.
Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der
Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt
werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung
bedarf der Schriftform.
14. Streitigkeiten
14.1.
Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor
der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in
Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine
außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Martschenko Markenberatung geteilt.
15. Schlussbestimmungen
15.1.
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
15.2.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
15.3.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtsgericht München.
15.4.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit
zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die
wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung
bekannt gewesen wäre.